Man unterscheidet zwischen Psychologischen Psychotherapeut*innen und Ärztlichen Psychotherapeut*innen (sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen).
Psychologische Psychotherapeut*innen haben zunächst Psychologie studiert und im Anschluss eine mehrjährige staatlich geregelte psychotherapeutische Ausbildung absolviert und die sog. „Approbation“ (=Zulassung zur Berufsausübung) erhalten.
Ärztliche Psychotherapeut*innen haben Medizin studiert und in der Regel eine Facharztausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie durchlaufen. Auch Mediziner*innen anderer Fachrichtungen können eine psychotherapeutische Zusatzausbildung erwerben. Ärztliche Psychotherapeut*innen nehmen teils auch körperliche Untersuchungen vor und können Medikamente, z.B. gegen Halluzinationen und Wahnvorstellungen verschreiben, sog. „Psychopharmaka“. Unterstützend bieten sie Ihren Patient*innen Gespräche an.
Psychologische Psychotherapeut*innen verschreiben keine Medikamente, sondern arbeiten mit Gesprächen und Übungen (z.B. Entspannungsübungen oder Konfrontationsübungen bei Ängsten). Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden meist über mehrere Monate im wöchentlichen Abstand statt.
Jede*r Psychotherapeut*in bietet eine Sprechstunde an, in der zunächst geklärt werden muss, ob bei Ihnen eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Wenn dies der Fall ist, kann es sein, dass er*sie die Behandlung selbst übernimmt. Oft haben Therapeut*innen aber nicht direkt einen freien Therapieplatz, sondern Sie müssen Wartezeiten in Kauf nehmen oder sich bei anderen Therapeut*innen nach einem freien Platz erkundigen. Wenn die Therapeut*in Ihnen bescheinigt, dass Sie „dringenden“ Therapiebedarf haben, kann Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der bundesweiten kostenlosen Telefonnummer 116117 bei der Suche weiterhelfen.
Wenn ein*e Therapeut*in die Behandlung übernehmen kann, führt er*sie zunächst Probesitzungen („probatorische Sitzungen“) durch, in denen Sie sich besser kennen lernen und schauen können, ob „die Chemie stimmt“. Die Therapeut*in nutzt die Probesitzungen, um einen Behandlungsplan zu entwickeln und bei der Krankenkasse die Kostenerstattung zu beantragen.
Sollte die*der Therapeut*in in der Sprechstunde feststellen, dass bei Ihnen kein psychotherapeutischer Behandlungsbedarf vorliegt, können Sie sich mit Ihren Problemen an eine Beratungsstelle wie z.B. die Lebensberatungsstelle Bitburg wenden. Hier bieten wir Ihnen in einem oder mehreren Gesprächen Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung der besonders belastenden Themen.